Medizinische Behandlungspflege

Unter medizinischer Behandlungspflege verstehen wir die medizinisch notwendige Versorgung im häuslichen Bereich zur Sicherung der ärztlichen Behandlung oder zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes. Die medizinische Behandlungspflege wird von einem Arzt mit dem rosa DIN A4 Formblatt „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ verordnet. Darauf ist die genaue Behandlungspflege beschrieben (z. B. Medikamente verabreichen 1x tgl. / 7x wtl.). Wenn Sie diese Verordnung bei uns vorlegen, beantragen wir diese Leistung dann bei der entsprechenden Krankenkasse. Die Krankenkasse prüft und bewilligt die Verordnung und trägt dann die vollständigen Kosten.

Grundpflege

Die Grundpflege beinhaltet die Erfüllung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Dies sind beispielsweise die Körperpflege, die Ernährung oder die Mobilität. Den Bedarf auf Hilfe bei der Grundpflege stellen Sie als Patient oder Angehöriger selbst fest, gegebenenfalls gemeinsam mit ihrem Arzt. Die gewünschten Pflegeleistungen besprechen Sie mit uns gemeinsam . Einen diesbezüglichen Beratungsbesuch führen wir jederzeit nach Vereinbarung gerne kostenlos und unverbindlich durch. Sie erhalten dabei ein detailliertes Kostenangebot. Sollten Sie uns mit der Pflege beauftragen, schließen wir mit Ihnen einen Pflegevertrag. Dieser Vertrag enthält eine genaue Beschreibung der Leistungen und anfallenden Kosten und ist jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar.

Haushaltshilfe

Hierbei handelt es sich um Hilfen beim führen Ihres Haushaltes. Es können beispielsweise Leistungen wie Wohnungsreinigungen, Einkaufen oder Wäschepflege vereinbart werden. Diese Leistungen werden genau wie die Leistungen der Grundpflege zwischen Ihnen und uns nach Absprache vereinbart. In bestimmten Fällen (z. B. Schwangerschaft) kann Haushaltshilfe auch bei der Krankenkasse beantragt werden.

Palliativpflege

Mit der palliativen Versorgung werden erkrankungsbedingte Krisensituationen aufgefangen, die sonst zu belastenden und unerwünschten Krankenhauseinweisungen führen würden.

Schwerpunkt ist die Vorbeugung und Linderung von Leiden durch frühzeitiges Erkennen, korrekte Einschätzung und Behandlung von Schmerzen, sowie andere belastende Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.

Palliativpflege versteht sich als über den Tod hinausgehende, bedürfnisorientierte Begleitung, die das individuelle Wohlbefinden steigern und Sicherheit und Geborgenheit in allen Stadien des Leidens und Sterbens vermitteln sollen.

„Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“   (Cicely Saunder)

Wohngemeinschaften

  • Sie wohnen gemeinsam mit Menschen, die in derselben Lebenssituation sind, in Ihrem eigenen Zimmer mit dem vertrauten Mobiliar
  • Sie erhalten rund um die Uhr die erforderliche Unterstützung und Aufsicht, auch nachts
  • Sie haben einen strukturierten Tagesablauf
  • Sie erhalten bei Bedarf zusätzlich qualifizierte, Ressourcen fördernde Beschäftigung durch speziell ausgebildetes Personal
  • Sie werden entsprechend Ihrer Fähigkeiten beschäftigt
  • Ihre Pflege und häusliche Versorgung ist rundum abgedeckt
  • Sie erhalten eine Bezugspflege in einer familiären Atmosphäre

Betreuungsleistungen nach §45

  • Spaziergänge,
  • Begleitung zu Terminen bei Ärzten oder ähnliches,
  • Ermöglichung von Besuchen bei Freunden, Bekannten und Verwandten,
  • Ausflüge jeder Art (Dampferfahrten, Zoobesuche u. s. w.),
  • Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen (Konzerte, Theater und Kino),
  • Begleitung zu Gottesdiensten,
  • Erbringung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags durch Entwicklung und Erhaltung der Tagesstruktur,
  • Unterstützung bei Hobby und Spiel,
  • Erinnerungsarbeiten,
  • Tagesfahrten in der Gruppe oder Einzeln